JA zur Änderung des Hundegesetzes
Veröffentlicht am 15.01.2019 von Bettina Balmer, Kantonsrätin Kreise 7/8
JA zur Änderung des Hundegesetzes (praktische Hundeausbildung)
Worum geht es?
Nach der Jahrtausendwende kam es zu mehreren tragischen Vorfällen mit Hunden. So wurde beispielsweise 2005 ein 6-jähriger Junge auf dem Kindergartenweg von drei Hunden angefallen und zu Tode gebissen. Solche Ereignisse rütteln zu Recht die Bevölkerung und die Politik auf. Es kam zu neuen und schärferen gesetzlichen Regelungen des Bundes und des Kantons. Im Kanton Zürich wurde am 1. Januar 2010 ein neues Hundegesetz in Kraft gesetzt.
Nun musste man als Hundehalter einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis erbringen, welche den Besuch eines Kurses von mindestens 4 Lektionen voraussetzten. In Zürich mussten Halterinnen und Halter eines Hundes, der einem grossen oder massigen Rassetyp angehört, zusätzlich mindestens 4 Lektionen Welpenförderungskurs sowie mindestens 10 Lektionen Junghundekurs besuchen.
Bereits 2014 kam die Frage auf, ob die neuen Regelungen nicht zu extrem seien. Eine Erhebung zu den Sachkundenachweisen zeigte auf, dass es aufgrund der neuen Regelungen keine Abnahme von Vorfällen oder Verhaltensunterschiede zwischen Personen mit oder ohne Kursbesuch gab. Die 2016 von FDP Ständerat Ruedi Noser eingereichte Motion führte darum auch zur Abschaffung des theoretischen und praktischen Sachkundenachweises auf Bundesebene.
In Zürich wurden fast gleichzeitig ähnliche Vorstösse im Parlament eingereicht und das kantonale Hundegesetz überarbeitet. Der Kantonsrat hat am 15. Januar 2018 eine Vorlage mehrheitlich gutgeheissen, bei welcher das Hundekursobligatorium abgeschafft werden soll (Paragraf 3,7 und 29). Diese Änderung des Hundegesetzes kommt am 10. Februar 2019 zur Volksabstimmung. Nicht abgeschafft werden soll die Liste der verbotenen Hunderassen.
Meine Meinung
Auf der Liste des Veterinäramtes des Kantons Zürich sind alle Hunderassen aufgelistet, welche im Kanton Zürich verboten sind. Diese Liste bleibt auch bei Annahme des neuen Hundegesetzes bestehen. Damit bleibt im Kanton Zürich die Haltung von Hunden der Rasse Pit Bull Terrier, welche den tödlichen Vorfall 2005 verursacht haben, auf jeden Fall verboten. Zürich hat also auch nach der Annahme des geänderten Hundegesetzes am 10. Februar 2019 weiterhin ein sehr strenges Hundegesetz. Die Auswertung der praktischen Hundeausbildung hat zudem gezeigt, dass Kurse mit vier Lektionen zu keiner Abnahme der Vorfälle mit Hunden führen und auf nationaler Ebene wurde das Obligatorium für Hundekurse deshalb gestrichen. Darum empfehle ich ganz klar:
JA zur Änderung des Hundegesetzes bei der kantonalen Abstimmung vom 10.Februar 2019